Gewerbe & Flotte

Der stärkste Kontext für E-Autos in Deutschland

Gewerbliche Nutzer profitieren von Steuervorteilen, die den Kaufpreisnachteil erheblich reduzieren. Die 0,25-%-Regel macht E-Autos für viele Selbstständige rechnerisch attraktiver als Verbrenner – auch ohne Förderung.

Die 0,25-%-Regel für Dienstwagen

Bei privater Mitnutzung eines E-Dienstautos (Listenpreis unter 70.000 €) wird der geldwerte Vorteil mit nur 0,25 % des Listenpreises monatlich versteuert – statt 1 % beim Verbrenner. Beispiel: 40.000 € Listenpreis × 0,25 % = 100 € monatlich zu versteuern. Bei einem Verbrenner wären es 400 € – je nach Steuersatz 100–200 € Nettovorteil pro Monat.

Vorsteuerabzug auf Ladekosten

Unternehmer können die Vorsteuer auf Ladekosten abziehen – sowohl für betrieblich genutzten Strom als auch anteilig für gemischte Nutzung.

Depotladung in der Flotte

Fuhrparks mit eigenem Gelände können Fahrzeuge über Nacht laden – planbar, günstig, unkompliziert. Das löst das Ladeinfrastrukturproblem vollständig.

Keine Steuerberatung. Die 0,25-%-Regel unterliegt gesetzlichen Voraussetzungen – Steuerberater konsultieren.

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