Gewerbe & Flotte
Der stärkste Kontext für E-Autos in Deutschland
Gewerbliche Nutzer profitieren von Steuervorteilen, die den Kaufpreisnachteil erheblich reduzieren. Die 0,25-%-Regel macht E-Autos für viele Selbstständige rechnerisch attraktiver als Verbrenner – auch ohne Förderung.
Die 0,25-%-Regel für Dienstwagen
Bei privater Mitnutzung eines E-Dienstautos (Listenpreis unter 70.000 €) wird der geldwerte Vorteil mit nur 0,25 % des Listenpreises monatlich versteuert – statt 1 % beim Verbrenner. Beispiel: 40.000 € Listenpreis × 0,25 % = 100 € monatlich zu versteuern. Bei einem Verbrenner wären es 400 € – je nach Steuersatz 100–200 € Nettovorteil pro Monat.
Vorsteuerabzug auf Ladekosten
Unternehmer können die Vorsteuer auf Ladekosten abziehen – sowohl für betrieblich genutzten Strom als auch anteilig für gemischte Nutzung.
Depotladung in der Flotte
Fuhrparks mit eigenem Gelände können Fahrzeuge über Nacht laden – planbar, günstig, unkompliziert. Das löst das Ladeinfrastrukturproblem vollständig.
Quellengrundlage
- TODO: Quelle prüfen: BMF-Schreiben 0,25-%-Regelung aktuell – TODO: Fundstelle prüfen
- Studie: Fraunhofer ISI Flottenanalyse E-Mobilität (Stand: 2024)