E-Auto Leasing – für wen und wann?
Der größte Vorteil: kein Restwertrisiko
Der Restwert von Elektroautos ist schwerer vorherzusagen als bei Verbrennern. Wer leaset, trägt das Restwertrisiko nicht – es liegt beim Leasinggeber. Das ist beim E-Auto aktuell ein stärkeres Argument als bei Verbrennern.
Gewerbe: die 0,25-%-Regel
Für Selbstständige und Unternehmen gilt bei E-Autos die Versteuerung des geldwerten Vorteils mit nur 0,25 % des Listenpreises (statt 1 % beim Verbrenner) – Voraussetzung: rein elektrisch, Listenpreis unter 70.000 €. Das kann die Netto-Leasingrate um 300–600 € monatlich reduzieren.
Pflicht-Vollkasko und GAP-Lücke
Leasing erfordert Vollkaskoversicherung. Im Totalschadenfall zahlt die Kasko den Wiederbeschaffungswert – der kann unter der Leasingrestschuld liegen. Diese Differenz heißt GAP-Lücke. Eine GAP-Deckung schließt sie – prüfen, ob im Leasingvertrag enthalten.
Quellengrundlage
- Statistik: DAT Restwertentwicklung E-Fahrzeuge 2025 (Stand: 2025)
- TODO: Quelle prüfen: BMF-Schreiben 0,25 %-Regel – TODO: Fundstelle prüfen